Feuerbeschau und Mängelfeststellung

Feuerbeschau

Die feuerpolizeiliche Beschau wird von Ihrem zuständigen Rauchfangkehrermeister im 10-Jahres-Rhythmus durchgeführt. Der Rauchfangkehrermeister hat selbständig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die Beschau zu planen und durchzuführen. Bei dieser Beschau werden die Objekte gezielt vom Dachboden bis zum Keller auf sogenannte augenscheinliche Mängel untersucht. Es gibt eine Unterteilung in die sogenannte äußere Beschau, die schon beim Kaminkopf beginnt, und in die innere Beschau, bei der z.B. Brandschutztüren, Feuerlöscher oder die Lagerung von diversen Gegenständen kontrolliert wird. Sie umfasst auch allgemeine Sicherheitsanforderungen wie z.B. den FI-Schalter. Bei dieser Beschau wird eine Niederschrift verfasst. Etwaige Mängel werden darin festgehalten, ebenso die Fristen zur Behebung.

Schwerpunkte der Feuerbeschau

Feststellung von Zuständen, welche

• eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern können

• die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder verhindern

• die Brandbekämpfung erschweren oder verhindern.

Bei der Feuerbeschau wird insbesonders geprüft:

• Ob brandgefährliche Baugebrechen bestehen, vorhandene Feuerungsanlagen samt Schornsteine sowie die Brennstofflagerung in einem ordnungsgemäßen Zustand vorliegen, (brennbare) Flüssigkeiten und Gase ordnungsgemäß gelagert werden

• Ob Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe (z.B. tragbare Feuerlöscher) ordnungsgemäß vorhanden sind

• Ob die Feuerwehr im Brandfall durch Baugebrechen oder durch die Art der Benützung der Liegenschaft in Ihrer Tätigkeit nicht behindert wird.

• Ob im Brandfall die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen bzw. die der Einsatzkräfte im erforderlichen Brandeinsatz besonders gefährdet wäre.

• Ob die elektrischen Anlagen sowie vorhandene Blitzschutzanlagen augenscheinliche Mängel aufweisen.

• Wurden bereits feuerpolizeiliche Aufträge erteilt, so wird deren Erfüllung/ Entsprechung geprüft

Allgemeine Beispiele für häufig bei der Feuerbeschau festgestellte Mängel sind:

• nicht überprüfte Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe (tragbare Feuerlöscher)

• unzulässige Lagerungen am Dachboden

• nicht ordnungsgemäße Brennstofflagerungen bzw. sonstige Lagerungen (z.B. Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen wie z.b. Flüssiggas)

Elektroinstallationen: Schadhafte Beleuchtungskörper. Bei vorhandener Blitzschutzanlage Protokoll der letzten Überprüfung (Blitzschutzattest darf nicht älter als 5 Jahre sein)

Gasleitung nicht gelb gekennzeichnet

Welche Unterlagen sind unter anderem bereit zu halten:

• Prüfbericht Emmissionsmessung (Luftreinhaltung)

• Prüfbericht Blitzschutz

• Prüfbericht Gasanlage

Weitere Informationen zur Feuerbeschau finden sie auf nachfolgenden Seiten

Feuerbeschaufolder

NÖ Feuerwehrgesetz

Durchführungsrichtlinie

Mängelfeststellung

Die Mängelfestellung erfolgt durch den Rauchfangkehrer meist schon beim Kehrgang. Bereits beim "Hingehen" hat er eine augenscheinliche Kontrolle betreffend Kaminkopf durchgeführt. Bei der Kehrung selbst achtet er auf diverse Schäden wie z.B. ein defektes Kehrtürchen, kontrolliert das Rauchfangmauerwerk und kann eine mögliche Versottung bzw. Verwässerung feststellen. Da auch im sogenannten Kaltbereich (unausgebaute Dachböden aber auch der Bereich des Fanges über Dach) Mängel auftreten können, ist der Rauchfangkehrer vor Ort oft der Erste, der dort Schäden feststellt.

Meist handelt es sich um kleinere Mängel, die rasch behoben werden können. Der Rauchfangkehrer weist seine Kunden auf etwaige Mängel hin und hilft ihnen bei deren Behebung. Dies geschieht vor allem in deren ureigenem Interesse, da von jedem Mangel immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Hausbewohner ausgeht.

Daher ist bei schwereren Mängel auch eine Meldung an die zuständige Baubehörde notwendig.

Der Rauchfangkehrer weist Sie - in Ihrem eigenen Interesse - auf etwaige Mängel hin und hilft Ihnen bei deren Behebung.

Betrachtet Sie die verantwortungsvolle Tätigkeit des Rauchfangkehrers daher bitte nicht als lästige Schikane, sondern als Vorsorgemaßnahme für die Sicherheit Ihrer Familie und für die Umwelt.



© 2003 - 2009
your eConsultants GmbH