Kehr- bzw. Überprüfungsgebühr
Die Kehr- bzw. Überprüfungsgebühr für Fänge, das sind Rauch-, Abgas-,
Luft- und Sonderfänge, sowie Luft- und Dunstleitungen, setzt sich aus
der Jahresgrundgebühr und der Arbeitsgebühr zusammen.
Die Jahresgrundgebühr wird für den Zeitraum eines Kalenderjahres
verrechnet. Sie ist die Gebühr für die Tätigkeiten der Verwaltung, für
den Ausgleich unproduktiver Arbeitszeiten und für die Abgeltung der
allgemeinen Betriebskosten (Mieten, Versicherungen, Instandhaltung,
Fahrzeuge, etc.). Die Tätigkeit der Verwaltung bedeuten im einzelnen:
- Führung der Kehrbücher und Hauslisten
- Aufnahme und Verwaltung von Fangdaten
- Aufnahme und Verwaltung von Feuerstätten und Anlagedaten
- Evidenzhaltung dieser Daten
- Evidenzhaltung (nicht Erstellung) von Gutachten betreffend Anlagen und Fänge, das bedeutet im einzelnen:
- Evidenzhaltung von Befunden und Gutachten nach der NÖ. Bauordnung
- Evidenzhaltung von Prüfberichten und Kontrolle des Prüfbuches nach der NÖ. Bauordnung
- Evidenzhaltung von Mängelmeldungen an Kunden und an die NÖ. Bauordnung, NÖ. FG.)
- Terminplanung für die Kehrtätigkeit
- Erstellung der Kehrankündigungen und Bekanntgabe der Kehrtermine
- Erstellung und Evidenzhaltung von Kehrstellenaufnahme- und Berechnungsblätter
- Verrechnung und Rechnungslegung
- Postgebühren
- Auskunftspflicht an die Behörde
- Beratung der Kunden bei Neu-, Um- und Zubauten
- Beratung der Kunden zu Energiefragen und heiztechnischen Fragen
- Bereitstellung der Arbeitsleistung und Betreuung im Notfall
Arbeitsgebühr
Die Arbeitsgebühr wird je Kehrung und je Geschoss, das der Fang
durchläuft, berechnet. Als Geschoss gelten auch Dachböden (Spitz- oder
Seitenboden), Mansarden, Zwischengeschosse und Keller. Bei freistehenden
Fängen, bei Fängen in Hallen und auf Flachdächern gelten je angefangene
3 Meter als ein Geschoss.
Sie inkludiert die Tätigkeiten, die vor Ort stattfinden. Das sind im einzelnen:
- Überprüfung des Fanges auf seinen freien Fangquerschnitt
- Kehren des Fanges
- Entleeren des Fanges an der Fangsohle
- Mängelmeldung beim Kehrgang und Meldung der Mängel
- Kontrolle des Fanges in Bezug auf seinen baulichen Zustand und eine mögliche Versottung oder Verwässerung
Auf Wunsch erstellen wir gerne für ein von uns betreutes Objekt ein detailliertes Kehrgebührenberechnungsblatt.